Jeder kann sich für ein Jahr in Beit Uri bewerben. Nach der Schule oder wärend des Studiums, als ADiA, FSJ oder einfach so. Die Arbeit in Beit Uri und das Leben in Israel verändern Deine Persönlichkeit.
Du bekommst in dieser Zeit einen unglaublichen Erfahrungsschatz, lernst nicht nur eine Kultur, sondern mindestens zwei kennen (und lieben): die arabische und die jüdische. Du lernst, die Welt mit ganz anderen Augen zu sehen, verstehst immer mehr, wie kompliziert der jüdisch-arabische Konflikt ist und wie schwierig es ist, eine dauerhafte Friedenslösung zu finden. Du wirsd wahrscheinlich nicht nochmal im Leben die Chance kriegen, soviel Sachen in so kurzer Zeit zu erleben.
Vorraussetzungen
Offenheit für Neues, Flexibilität, die Bereitschaft sich vom doch sehr hohen deutschen Lebensstandard zu trennen und auf engem Raum mit vielen anderen Menschen zusammenzuleben, teilweise auch unter anderen hygienischen Bedingungen. Andere Länder - Andere Sitten - Andere Mentalitäten.
Ein hohes Maß an Selbständigkeit: Weder eine Mama, die wäscht oder kocht, noch eine Putzfrau, die das Zimmer aufräumt wird vorhanden sein.
Sehr wichtig ist, dass Du dich auf die anderen Volontäre einläßt, denn mit denen wisd Du durch die räumliche Nähe sehr viel Zeit verbringen.
Was auch wichtig ist, sich aber als weniger problematisch erwiesen hat, ist das Erlernen der hebräischen Sprache. Vor Ort geht das in der Regel sehr schnell. Außerdem sind Englischkenntnisse selbstverständlich und unabdingbar um in Israel weiterzukommen.
Außerdem musst Du bereit sein, auch mal nicht so angenehme Arbeiten zu übernehmen, z.B. schaffen es nicht alle Bewohner immer rechtzeitig ein stilles Örtchen aufzusuchen... .
Die Arbeit
Dich erwartet vor allem Arbeit im pflegerischen und pädagogischen Bereich. Einsatzmöglichkeiten gibt es überall dort, wo im Heim Arbeit anfällt. Vom Wecken und Fertigmachen der Bewohner, mit diesen frühstücken (das kann ganz schön anstrengend sein), über Arbeiten in den Workshops oder als Assistent eines Lehrers bis hin zur Unterstützung des Hausmeisters des Heimes ist alles möglich. Besonders schön - und auch besonders anstrengend - sind die gemeinsamen Ausflüge mit den Bewohnern im Sommer an das Mittelmeer oder an den See Genezareth.
Arbeiten und Wohnen
Maximal 40 Stunden pro Woche, teilweise auf fünf, manchmal auch auf sechs Tage verteilt, 650.- NIS (New Israel Shekel = ca. 120 €) Tachengeld pro Monat. Krankenversicherungsrückerstattung ist schon inbegriffen. Kost und Logis sind frei, untergebracht bist Du in der Regel in einem Einzelzimmer, zusammen mit den anderen Volontären steht einem ein großer Gemeinschaftsraum mit Küche, Sitzgarnitur und PC zur Verfügung. Zudem sind eine Waschmaschine und Internet über Kabel oder WLAN vorhanden.
Freizeitbedingungen Es kommt ganz drauf an, was Du aus Deiner Freizeit machen will. Das Schöne ist, dass Israel eigentlich alles zu bieten hat.
Natur: Vom Hermon, wo sogar Abfahrtsski möglich ist (allerdings sehr bescheiden), über die herrlichen grünen Flusstäler im Golan über die samaritischen und judäischen Berge bis hin zur Negevwüste ist alles geboten. Mit Rotem Meer (Schnorcheln, Tauchen!!), Totem Meer, Mittelmeer und dem See Genezareth gibt es auch genügend.
Kultur: Israel hat eine der längsten Geschichten der Welt. Zahlreiche Völker siedelten in dieser Region, die für drei große Weltreligionen von Bedeutung ist. Heute leben Menschen aus fast allen Ecken der Welt in Israel und beeinflussen mit ihren unterschiedlichen Traditionen das Bild der Gesellschaft.
Anmerkung zur politischen Situation:
Es sollte auf Besuche der palästinensischen Autonomiegebiete aus Sicherheitsgründen verzichtet werden.
Anderer Dienst im Ausland
Ein Ersatz zum Zivildienst bietet der "Andere Dienst im Ausland", kurz ADiA. Anders als der Zivildienst muss der ADiA mindestens 11 Monate geleistet werden und dies bei einer anerkannten Organisation aus Deutschland. Du kannst mit TAMLI für ein Jahr im Rahmen des ADiA in Beit Uri arbeiten.
§ 14b Andere Dienste im Ausland
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie
1. sich gegenüber einem nach Absatz 3 anerkannten Träger zur Leistung eines vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will und der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, den sie sonst zu leisten hätten, vertraglich verpflichtet haben und
2. diesen Dienst unentgeltlich leisten
Die Träger sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.
(2) Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst von der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Mindestdauer geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die in dem Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen.
(3) Als Träger eines Dienstes nach Absatz 1 können juristische Personen anerkannt werden, die
1. ausschließlich, unmittelbar und selbstlos steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dienen,
2. Gewähr dafür bieten, dass ihre Vorhaben den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dienen und
3. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Über die Anerkennung eines Trägers entscheidet auf dessen Antrag das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt. Es kann die Anerkennung auf bestimmte Vorhaben des Trägers beschränken. 4§ 4 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gelten entsprechend.
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